Die Feuerbestattung

Für eine Feuerbestattung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine entsprechende Verfügung des Verstorbenen ist ebenso notwendig wie eine zweite Leichenschau vor der Einäscherung des Sarges im Krematorium. Vergleichbar mit der Dekomposition des Körpers bei einer Erdbestattung, kommt es bei der Kremierung durch eine Lufterhitzung auf 800 Grad zu einer Dehydrierung. Der Vorgang dauert nur ca. 90 Minuten. Nach der Kremierung nimmt eine Kapsel die Asche des Verstorbenen auf. Sie trägt den Namen, das Geburts- und Todesdatum sowie das Datum der Einäscherung. Die Aschekapsel wird in einer Überurne bestattet.

Wahlgrab (Erd- und Feuerbestattung)
Schon zu Lebzeiten den Friedhof und den Platz des Grabes auswählen – das ist möglich, wenn man sich für ein Wahlgrab entscheidet. Das Nutzungsrecht an diesem Grab kann immer wieder verlängert werden, beispielsweise im Zuge einer weiteren Beisetzung.

Reihengrab (Erd- und Feuerbestattung sowie anonym)
Reihengräber werden in chronologischer Folge belegt.

Rasengrab (Erd- und Feuerbestattung sowie anonym)
Rasengräber werden, wie Reihengräber, in chronologischer Folge belegt. Auf einem Rasengrab ist gewöhnlich ein Grabstein platziert, vorgeschrieben ist das jedoch nicht. 

Urnenwände (Feuerbestattung)
Als Kolumbarium wird eine Urnenwand bezeichnet. Jede Kammer in dieser Wand kann eine oder zwei Urnen aufnehmen. 

Begräbniswälder / Friedwälder (Feuerbestattung)
Abhängig von der Lage und den Bestimmungen der Wälder wird entweder die Asche direkt in die Erde gegeben oder mit einer entsprechenden Schmuckurne beigesetzt.

Anonyme Bestattung 
Die Beisetzung des Verstorbenen erfolgt ohne Angehörige. Eine voherige Verabschiedung in der Trauerhalle ist möglich.